Bekommt die Mutter auch Unterhalt, wenn sie vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat?
Ja. Sie hat einen Mindestunterhaltsanspruch in Höhe von Euro 880,00. Dies allerdings nur, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere:
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
Die Vaterschaft ist festgestellt
Die Mutter ist bedürftig
Der Vater ist leistungsfähig
Die Mutter hätte einen Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe, wenn sie mit dem Vater verheiratet gewesen wäre
Zusätzlich und unabhängig hiervon bekommt die Mutter Ersatz der Schwangerschafts- und Entbindungskosten. Außerdem besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt.